Räumlicher Geltungsbereich
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland: Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, sowie sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren
Die zuständige Steuerberaterkammer Hessen führt auf Antrag gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Mandant ein Vermittlungsverfahren durch. Ferner erteilt sie hierzu nähere Informationen.
Verordnung der EU Nr. 524/2013 – ODR Verordnung
Sofern wir Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern erbringen, beachten Sie bitte die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Absatz 1 ODR-VO. Hierfür stellt die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen können.